In Deutschland ist die Reproduktionsmedizin durch das Embryonenschutzgesetz geregelt. Dieses Gesetz soll Frau und Embryo vor dem Missbrauch der fortpflanzungsmedizinischen Techniken schützen.

Die wichtigsten Punkte in Kürze:

  • Es dürfen pro Embryotransfer maximal 3 Embryonen in die Gebärmutter transferiert werden. Dies soll die Frau vor dem Entstehen einer Schwangerschaft mit mehr als drei Kindern schützen.
  • Embryonen dürfen nicht selektiert werden. Als Embryo gilt die befruchtete Eizelle ab dem Zeitpunkt, an dem die Verschmelzung des männlichen und des weiblichen Vorkernes eintritt. (Eine Selektion von Vorkernstadien ist somit erlaubt)
  • Verboten sind Leihmutterschaften, Eizellspenden sowie die Wahl des Geschlechtes bei den erzeugten Embryonen.
  • Weiterhin verboten ist das Klonen sowie die Durchführung einer künstlichen Befruchtung, wenn nicht das Ziel ist, eine Schwangerschaft bei Patienten herbeizuführen (etwa aus Gründen der Forschung).